Georg Pleger
Beiträge in merz
- Georg Pleger: Urheberrechtliche Selbstbestimmung für Kreativschaffende
Georg Pleger: Urheberrechtliche Selbstbestimmung für Kreativschaffende
AutorInnen, FotografInnen oder MediengestalterInnen hatten bislang wenige Wahlmöglichkeiten, um die Nutzungsrechte an ihren Werken differenziert zu regeln. Die Initiative Creative Commons stellt deshalb im Internet eine Palette von einfachen Lizenzmodellen zur Verfügung. Sie erlaubt den Kreativen, selbst zu bestimmen, ob und wie ihre Werke kopiert, verändert oder vermarktet werden dürfen.
An der Erstellung und Weiterentwicklung von Medieninhalten unterschiedlichster Art sind zunehmend mehr Institutionen und Personen beteiligt. Da wird die rechtlich saubere Klärung von Urheber- und Verwertungsrechten zu einem schwer handhabbaren Problem. Ein einfaches Beispiel: Ein Unterrichtsvideo und das entsprechende Begleitmaterial soll aus Dutzenden von gut wiederverwendbaren Medienobjekten erstellt werden. Die Bestandteile kommen aus unterschiedlichsten Quellen und sollen später in verschiedensten Zusammenhängen genutzt und weiterentwickelt werden. Die Creative Commons-Lizenzen erlauben es, Werke zu verteilen, darzustellen, zu kopieren oder zu senden, solange dabei die von der Autorin gewählten Bedingungen eingehalten werden. Damit soll die ganze Palette zwischen „Alle Rechte vorbehalten“ und „Keine Rechte vorbehalten“ (Public Domain) abgedeckt werden.
Es gibt vier zentrale Elemente, aus denen die Lizenzen wie in einem Baukastensystem zusammengesetzt werden können:
Der Name des Autors / Rechtsinhabers muss genannt werden.
Keine kommerzielle Nutzung
Die Inhalte dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Wenn die Inhalte bearbeitet oder verändert werden, dann dürfen die neu entstandenen Inhalte nur unter Verwendung identischer Lizenzbedingungen weitergeben werden.
Keine Bearbeitung
Die Inhalte dürfen nicht bearbeitet oder in anderer Weise verändert werden.
Ein konkretes Beispiel für das Funktionieren: Lydia wählt für ihre Songs auf der Website von Creative Commons eine Lizenz aus. Sie entscheidet sich gegen eine kommerzielle Verwertung und dafür, ihr Werk bearbeiten zu lassen, solange andere die gleichen Lizenzbedingungen verwenden wie sie. Jetzt kann sie ihre Werke mit einer leicht verständlichen, rechtlich abgesicherten und auch technisch ausgeklügelten Lizenz verlinken – und das Ganze kostenlos. Jede Lizenz ist in drei Fassungen formuliert: einer leicht verständlichen Fassung für den Endnutzer, einer rechtlich verbindlichen Lizenz, und einem z.B. für Suchmaschinen lesbaren Code.
Wenn nun etwa Olivier in seinem Video einen Song von Lydia verwenden möchte, kann er dies tun, ohne mit Lydia noch lange Verhandlungen führen zu müssen. Sie hat bereits genau definiert, was mit ihrem Werk gemacht werden darf und was nicht. Das Ergebnis könnte ein Video von Olivier mit Songs von Lydia sein. Dazu haben die beiden aber keinen großen rechtlichen oder organisatorischen Aufwand betreiben müssen. Nach diesem Prinzip kann auch die Produktion von komplexeren Medienprodukten organisiert werden.
Derzeit laufen weltweit in ca. 70 Ländern die Vorbereitungen für die Übertragung der Lizenzen in das nationale Recht. Creative Commons erhielt im Herbst den Preis der Goldenen Nica beim Prix Ars Electronica in der Kategorie Net Vision, „weil damit der Überregulierung durch internationales Urheberrecht und Technologien wie Digital Rights Management (DRM) eine echte Alternative gegenübergestellt wird“, so die Begründung der Jury.
Weitere Informationen:
International: http://creativecommons.org
Deutschland: de.creativecommons.org
Österreich: creativecommons.at
Georg Pleger