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| Forschung

Call for Papers merzWissenschaft 2020

Erinnern in und mit digitalen Medien

In Medienkommunikation wird Vergangenheit nicht als solche bewahrt, sondern sie wird in wechselnden gegenwärtigen Bezügen rekonstruiert. Die Vergangenheit und ihre mediale Darstellung spiegeln dabei aktuelle persönliche und gesellschaftliche Bedürf-nisse und werden für zukünftige individuelle und gemeinschaftliche Projektionen genutzt. Ohne Erinnern keine Gesellschaft. Vergangenes zu vergegenwärtigen, ist eine wesentliche Leistung und Bedingung von Gesellschaft und von hoher Bedeutung für die Identitätsentwicklung und die soziale Einbettung von Individuen. Im Erinnern werden bestehende Erfahrungen und Wissen, Deutungs- und Handlungsmuster in aktuellen individuellen, sozialen und kulturellen Bezugsrahmen relevant gemacht und realisiert. Medien sind unmittelbar und auf vielfältige Weise der individuellen und kommunikativen Erinnerungsarbeit und dem Tradieren von kulturellem Gedächtnis verbunden. Entsprechend ist der Wandel von Medientechnologien und Kommunikationsformen verknüpft mit den sich verändernden Möglichkeiten, Vergangenheitsbezüge erinnernd herzustellen. Konsequenterweise wurde das mnemonische Potenzial einer Vielzahl von Medien untersucht, angefangen bei Keilschrifttafeln bis zur Rolle von Massenmedien wie dem Film, dem Fernsehen oder der Zeitung. In letzter Zeit haben digitale vernetzte Dienste, Technologien und Anwendungen vermehrt das wissenschaftliche Interesse auf sich gezogen.

Vor diesem Hintergrund befasst sich das merzWissenschaft-Themenheft mit der Frage, was Erinnern angesichts einer zunehmend von und mit digitalen Mediendiensten und damit verbundenen Möglichkeiten durchdrungenen Gesellschaft bedeutet. Wie wird Erinnern heutzutage praktiziert? Welche Akteure sind daran beteiligt? Welche Inhalte und Themen werden aufgegriffen? Welche Medien(-dienste) werden dafür herangezogen? Unter welchen rechtlichen, pädagogischen, kulturellen und technologischen Bedingungen findet dies statt und welche Implikationen gehen damit einher?

Die Verbindungen von Erinnerung, Identität und Gemeinschaftlichkeit liegen einerseits auf der Hand und sind andererseits in ihrer Komplexität nur schwer detailliert nachzuvollziehen. Gedächtnis ist gruppenbezogen und gemeinschaftsstiftend. Damit ist es gleichzeitig auch potenziell ausgrenzend und kann mit Blick auf Fragen von Konflikten, Macht und Deutungshoheit untersucht werden. Es involviert staatliche Institutionen – zum Beispiel Museen – genauso wie zivilgesellschaftliche Gruppierungen und Einzelpersonen. Erinnern setzt zudem Vergessen voraus, denn die Rekonstruktion von Vergangenheit ist stets selektiv. Nicht alles kann erinnert und archiviert werden, auch wenn nie dagewesene Speichermöglichkeiten verfügbar sind. Die Diskussion um das „Recht auf Vergessen“ verweist dabei zudem auf die politische und ethische Dimension der veränderten Bedingungen des Erinnerns und welche unmittelbaren Konsequenzen diese für Einzelpersonen haben können.

Für das Themenheft merzWissenschaft 2020 freuen wir uns insbesondere über empirisch fundierte sowie theoretisch-konzeptionelle Beiträge, die sich mit Erinnern in und mit digitalen Medien befassen. Die Beiträge können dabei die individuelle, gruppenbezogene, institutionelle und/oder gesellschaftliche Ebene behandeln und sich unter anderen auf folgende Themenbereiche beziehen:

  • Verhältnis von Medialität und Erinnern: Wie beeinflussen die Verfügbarkeit von Bildern und audiovisuellem Material, die Möglichkeiten der digitalen Bildproduktion und künstlichen Generierung von Bildern Erinnerungsprozesse? Welche (erinnerungskulturellen) Konsequenzen hat die dauerhafte Verfügbarkeit von Bildern und Texten in sozialen Medien auch über deren aktive Nutzung hinaus?
  • Individuelle wie auch kollektive Praktiken des Erinnerns mit digitalen Medien: Wie verändern sich Erinnerungskulturen? Wer kann daran (nicht) teilhaben? In welchen lokalen und translokalen Formen findet digital vermitteltes Erinnern statt?
  • Journalismus und kollektives Erinnern: Lange Zeit hatten Massenmedien eine Alleinstellung inne, wenn es um das gesellschaftliche Erinnern ging. Inwiefern hat sich diese Rolle verändert, welche neuen Formen des Erinnerns sind zu beobachten? Welche Folgen ergeben sich daraus, dass Erinnerungen in den sozialen Medien (neu) verhandelt werden und Deutungen in Frage gestellt werden können bzw. neue Deutungen angeboten werden?
  • Bedeutung von (Erinnerungs-)Institutionen: Welche Rolle spielen Museen, Archive und Bibliotheken angesichts der Digitalisierung und der Zugänglichkeit von (Bild-)Informationen? Welchen Einfluss haben die Möglichkeiten, gesellschaftlich relevante Ereignisse durch soziale Medien „live“ und aus Sicht der Protagonisten miterleben zu können, auf deren Einordnung in das kulturelle Gedächtnis?
  • Geschichte und Erinnerung: In konventionellen und unkonventionellen Bildungskontexten werden mit digitalen Medien andere Zugänge zu Geschichte und Erinnerung möglich (z. B. VR-Brillen, Augmented Reality). Wie verändert dies den Zugang und das Verstehen von Vergangenheit?
  • KI, Informationen, Daten und Erinnern: Wie konstituiert sich Erinnern neu, wenn heutige digitale Dienste algorithmenbasiert Erinnerungsleistungen externalisieren (Kalender etc.) und/oder mediale Erinnerungsartefakte kuratieren (z. B. auf dem Smartphone eine Auswahl von Bildern aus dem Speicher, die genau ein Jahr her sind etc.).

Abstracts mit einem Umfang von max. 6.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) können bis zum 17. Februar 2020 bei der merz-Redaktion (merz@jff.de) eingereicht werden. Formal sollen sich die Beiträge an den Layoutvorgaben von merzWissenschaft orientieren, die unter www.merz-zeitschrift.de/manuskriptrichtlinien/ verfügbar sind. Der Umfang der Beiträge sollte eine maximale Zeichenzahl von ca. 35.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Susanne Eggert, Fon: +49.89.68989.152, E-Mail: susanne.eggert@jff.de

Termine im Überblick

  • 17. Februar 2020: Abgabe der Abstracts an merz@jff.de
  • 13. März 2020: Entscheidung über Annahme/Ablehnung der Abstracts
  • 12. Juni 2020: Abgabe der Beiträge
  • 15. Juni bis 20. Juli 2020: Begutachtungsphase (Doppelblind Peer-Review)
  • August/September 2020: Überarbeitungsphase (ggf. mehrstufig)

Hier können Sie den aktuellen Call for Papers 2020 herunterladen

Steckbrief

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