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| Forschung

Nachbericht zur ausgebuchten #idt18

Kinder Rechte Medien: Heranwachsen im Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Schutz und dem Recht auf Teilhabe 

Kinderrechte müssen auch in mediatisierten Lebenswelten respektiert werden – doch welche Konsequenzen folgen aus dieser Forderung? Diese Frage stand im Fokus der Fachtagung am 30. November, zu der mehr als 130 Interessierte in die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) gekommen waren. Expertinnen und Experten aus Forschung und Praxis diskutierten fachübergreifend das Thema „Kinder Rechte Medien – Neue Perspektiven auf Schutz, Befähigung und Partizipation in medialen Lebenswelten“. Seit 14 Jahren initiieren das JFF – Institut für Medienpädagogik und die BLM gemeinsam den interdisziplinären Diskurs über das Heranwachsen in mediatisierten Lebenswelten. Die Tagung wurde mitveranstaltet vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) und dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW).

BLM-Präsident Siegfried Schneider betonte in seiner Begrüßung, dass Kinder bei der Mediennutzung insbesondere auch das Recht zur Teilhabe haben und es ein gemeinsames Anliegen sein muss, Kindern die Wahrnehmung dieses Rechts zu ermöglichen: „Dies ist eine Herausforderung für alle gesellschaftlichen Gruppen und insbesondere auch für die Medienanbieter.“ Carolina Trautner, Bayerische Familienstaatssekretärin, betonte: „Junge Menschen sollen die Chancen der Digitalisierung bestmöglich nutzen können. Deshalb müssen wir gemeinsam Sorge dafür tragen, dass Kinder und Jugendliche frühzeitig lernen, mit den neuen Medien sicher, kompetent und reflektiert umzugehen. Hierzu brauchen wir alle Akteure in gemeinsamer Verantwortung: Die Eltern und Familien, die jeweiligen Anbieter und auch den Staat. Besonders wertvoller Kooperationspartner in Forschung und Praxis ist uns das ‚JFF – Institut für Medienpädagogik‘. Es liefert wichtige Erkenntnisse am Puls der Zeit, die uns in der Medienerziehung durch den rasanten technologischen Fortschritt immer wieder vor neue Herausforderungen stellen wird.“

Stefan Haddick, Referatsleiter Jugendschutzgesetz, Kinder- und Jugendmedienschutz, Aufwachsen digital im Bundesfamilienministerium, unterstrich, dass gerade auch die bestehenden massiven Defizite und Widersprüchlichkeiten des gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz nur mit einem konsequenten kinderrechtlichen Ansatz aufgelöst werden können und müssen. Kinder- und Jugendmedienschutz muss von Kindern, Eltern und Fachkräften aus gedacht werden, nicht von Zufälligkeiten wie Mediengattungen und Verbreitungswegen wie bislang. In einer konvergenten Medienlandschaft müssen einheitliche Gefährdungslagen einheitlich beantwortet und die Anbieter konsequent in die Verantwortung genommen werden, auch wenn sie nicht in Deutschland sitzen. „Dass Jugendliche sich in dem für sie zentralen Forum der Teilhabe, den Social Media, wegen der Beleidigungskultur und Gefahren für ihre Identität und ihren Geldbeutel vermehrt aus dem Online-Rampenlicht zurückziehen, muss uns nicht nur zum Nachdenken, sondern zum Handeln bringen.“ Für das JFF eröffnete der Vorsitzende, Prof. Dr. Frank Fischer, die Tagung und unterstrich die Bedeutung des interdisziplinären Dialogs zu dieser Frage. Abschließend forderte er: „Wir müssen uns klar werden, wie die dynamische Balance zwischen Selbstbestimmung, Befähigung und Schutz konzeptualisiert, gestaltet und empirisch evaluiert werden kann, so dass wir zu einer evidenzorientierten Praxis kommen, in der Erfahrungswissen und wissenschaftliche Erkenntnisse handlungsleitend bei der Umsetzung von Kinderrechten in einer digitalisierten Welt sind.“ 

Die Frage des Heranwachsens mit Medien stand auch im Fokus des Einstiegsvortrags von Dr. Ingrid Stapf, FAU Erlangen und FH Potsdam. In der medialen Lebenswelt entsteht in der kinderrechtlichen Perspektive ein Spannungsfeld zwischen dem Kinderrecht auf Selbstbestimmung und dem Recht auf Schutz und Fürsorge. Dr. Ingrid Stapf zeigte auf, welche Potentiale und Herausforderungen sich für die kindliche Selbstbestimmung in der digital vernetzten Welt ergeben und wie die Eigenverantwortlichkeit von Kindern in medialen Lebenswelten gestärkt werden kann. Dabei sei vor allem wichtig, dass „wir Kinder als Experten ihres Alltags ernst nehmen“, betonte sie. Damit mehr Partizipation möglich werde „müssen wir viel ausprobieren und vor allem die Perspektive ändern und mit Kindern reden, um sie angemessen zu beteiligen.“ Man müsse überlegen, „wie ihre Stimme mehr Raum bekommt, bei Prozessen, die sie betreffen.“ Sie plädierte, Bildungsmaßnahmen zu konzipieren, die auf Selbstbestimmung ausgerichtet sind, um Kinder zu befähigen, ihre Rechte zunehmend eigenständig wahrzunehmen. 

In einer rechtswissenschaftlichen Einordnung beschäftigte sich Dr. Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut mit den unterschiedlichen Aspekten von Schutz und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in digitalen Medienumgebungen. Dreyer empfahl eine differenzierte und gut abgestimmte Entscheidung darüber, auf welchen Ebenen Zugangsbeschränkungen stattfinden. Wird bereits der Zugang zu einem technischen Angebot beschränkt oder reicht es den Zugang zu bestimmten Inhalten zu beschränken? Abschließend forderte er eine direkte Einbeziehung der Kinder in die Gestaltung und auch der medienbezogenen Gesetzgebung. Ein Anreizsystem für die Durchsetzung von Partizipationsrechten fehlt jedoch, während die Notwendigkeit Schutzrechte durchzusetzen zumindest bei Fachkräften weitgehend präsent ist.

Die Kindheitsforscherin Prof. Dr. Katharina Gerarts von der Evangelischen Hochschule Darmstadt präsentierte ausgewählte Ergebnisse der „Hessischen Kinder- und Jugendrechte-Charta“, welche sich mit dem Themenkomplex Medien und den dazugehörigen Artikeln aus der UN-Kinderrechtskonvention auseinandersetzt. Sie betonte, wie wichtig es ist, dass Kinder und Jugendliche lernen „eigenverantwortlich mit neuen Medien umzugehen und zu problematischen Inhalten kritische Distanz zu wahren. Das ist Selbstschutz im Sinne des Kinder- und Jugendmedienschutzes.“

Anschließend diskutierten Daniela Tews, Referentin Medien in der Koordinierungsstelle Kinderrechte beim Deutschen Kinderhilfswerk, Jutta Schirmacher, Leiterin des Referates Medienpädagogik und Nutzerkompetenz der BLM, Achim Lauber von der Transferstelle Online-Kindermedien des JFF und Birgit Guth, die Leiterin der Medienforschung bei SUPER RTL mit dem engagierten Publikum über die Frage, wie Schutz, Befähigung und die Förderung von Teilhabe in und mit Medien für Heranwachsende gestaltet werden können. Eine zentrale Aussage der Diskussion war, dass Schutz zumindest auch über Teilhabe erreicht werden kann, wenn für die Teilhabe Räume bereit stehen, die befähigend angelegt sind. Dahingehend ist eine Befähigung zur Teilhabe nicht über eine einseitige Fokussierung auf den Schutzaspekt zu erreichen. Damit wurde die Bedeutung von geschützten Räumen gerade für jüngere Kinder betont und festgestellt, dass diese geschützten Räume leider, im Gegensatz zu den Nutzungszahlen im Internet, rückläufig sind. So wies Achim Lauber auf das Problem hin, dass es im Netz immer weniger Angebote gibt, die so strukturiert sind, dass sie von Kindern unbeschwert genutzt werden können. „Die Zahl der Kinderwebsites nimmt ab. Es gibt keinen Chat mehr für Kinder. Da müsste ein Angebot für Kinder geschaffen werden,“ unterstützte ihn Birgit Guth. „Das wäre eine gesellschaftliche Aufgabe.“ Im Spannungsfeld zwischen Befähigung und Schutz plädierte Jutta Schirmacher für Schutzräume für Kinder im Netz: „Ich möchte klar dem Gedanken entgegentreten, dass wir Kinder für alles fit machen können, was ihnen im Netz begegnet. Wir brauchen Schutzräume. Das ist im Internet natürlich eine Herausforderung, aber es gibt Möglichkeiten.“ Birgit Guth stellte die Frage, „wie machen wir Eltern und Kinder fit“ im Umgang mit dem Internet und ermutigte die Eltern, die Kinder im Netz zu begleiten: „Kümmert euch um die Inhalte, seid mit dabei!" In diesem Zusammenhang wurde betont, wie wichtig eine Auseinandersetzung mit den Fragen von Privatheit und Öffentlichkeit für die Entwicklung eines Verständnisses von Gefährdungspotentialen des Internets ist. Gerade jüngere Kinder können nur kleinere Öffentlichkeiten, bspw. in Größe einer Schulklasse, überschauen und sollten in solchen Kontexten Erfahrungen sammeln können. Einigkeit bestand darin, dass die Kinderrechte ein wunderbares Instrument sind, aktuellen Fragestellungen zu begegnen und die Bedeutung der Auseinandersetzung mit der Leben-Medien-Realität hervorzuheben.  

„Sharenting“ – das Teilen von Informationen, Bildern und Videos aus dem familiären Alltag in sozialen Netzwerken gehört für viele Familien zum Alltag. Ramona Bouillon von der Universität zu Köln stellte die Ergebnisse der Studie „Kinder. Bilder. Rechte.“ vor, in der unter Leitung von Prof. Dr. Nadia Kutscher in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderhilfswerk untersucht wurde, wie Kinder selbst Persönlichkeitsrechte für sich formulieren und inwiefern sich in den Familien unterschiedliche Perspektiven zu den Themen „Privatheit“ und „Schützenswertes“ zeigen. Zentrale Ergebnisse der Studie waren, dass Kinder deutlich weniger Bilder von sich veröffentlichen würden, als es die Eltern tun. Außerdem ist die Einschätzung der Kinder, ob ein Foto veröffentlicht werden sollte, stark zeit- und kontextabhängigt. Bezogen auf die Eltern wurde deutlich, dass sie sich zwar Gedanken, um schützenswerte Inhalte machen, dies aber in der täglichen Praxis konterkarieren.

Die Tagung wurde zweimal durch Fachzirkel unterbrochen. Hier konnten sich die Teilnehmenden in moderierten Kleingruppen mit dem Tagungsthema auseinandersetzen, ihre Gedanken und Fragen einbringen sowie gemeinsam Aspekte fokussieren, die in der Podiumsdiskussion angesprochen werden sollen. Die Fachzirkel ermöglichten, die allen eine direkte Diskussionsbeteiligung entlang ihrer Interessens- und Kompetenzgebiete ermöglichte. So konnten eine Vielzahl an Fragen im Hinblick auf die unterschiedlichen Bildungsbereiche diskutiert werden.  

Als Fazit der Tagung kann festgehalten werden, dass der Dreiklang der Kinderrechte – Teilhabe, Schutz und Befähigung – für die Begleitung eines guten Aufwachsens mit Medien eine konstruktive Orientierungslinie bietet. Gerade auch die Spannungsfelder zwischen den drei Begriffen erfordern, entsprechend der Fähigkeiten und Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen, entwicklungsangemessene Konzepte zu entwickeln. Dabei wurde in den Beiträgen und Diskussionen deutlich, dass bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen relevanten Lebensbereichen – und gerade wenn es um die Nutzung und den Einsatz digitaler Medien geht – noch großer Entwicklungsbedarf besteht. Hier bedarf es praxistauglicher Konzepte. 

 

Alle Fotos finden Sie auf der Homepage www.id-tagung.de

 

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